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Autogas Forum: LPG / Flüssiggas Nicht eingeloggt | | |
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euroenergie
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am 25. 7. 2004 um 13:03 |
Parken erlaubt seit 1988!
Auch wenn immer wieder Gegenteiliges in der Presse oder im Internet zu lesen ist.
Bereits in der Mustergaragenverordnung von 1988 wurde das Abstellen von Kraftfahrzeugen die mit Autogasbetrieben werden, auch in Tiefgaragen und PArkhäusern erlaubt. Anders lautende Meldungen sind defintiv falsch.
Im Falle des Arbeitgeber, würde ich bevor ich auf die rechtlichen Fakten poche, einfach mal ein Gespräch suchen. Es das einfachste und vielleicht wird auch er von der Vorteilen von Autogas überzeugt.
Dann erübrigt sich jede weitere Argumentation mit ihm.
Alles Liebe
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jensibus
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am 25. 7. 2004 um 08:26 |
Bei meinem Arbeitgeber steht an der Garageneinfahrt ein Schild mit der Be von gasbetriebenen Fahrzeugen und nicht erlaubt- Verordnung der Minister von ca. 1975....
Man möchte ja keinen Ärger verursachen aber wenn ich eine Autogasanlage installiere was dann ?
Wie kann man dem entgegenwirken ?
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